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   BGH, 23.03.2017 - 5 StR 495/16   

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https://dejure.org/2017,9422
BGH, 23.03.2017 - 5 StR 495/16 (https://dejure.org/2017,9422)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2017 - 5 StR 495/16 (https://dejure.org/2017,9422)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2017 - 5 StR 495/16 (https://dejure.org/2017,9422)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 3 Buchst d MRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 55 StPO, § 261 StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verletzung des Rechts auf konfrontative Befragung bei Weigerung des Mitangeklagten hinsichtlich der Beantwortung von Fragen des Angeklagten oder seines Verteidigers

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. Senats bzgl. Rechts auf konfrontative Befragung

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verletzung des Rechts auf konfrontative Befragung bei Weigerung des Mitangeklagten hinsichtlich der Beantwortung von Fragen des Angeklagten oder seines Verteidigers

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verletzung des Rechts auf konfrontative Befragung bei Weigerung des Mitangeklagten hinsichtlich der Beantwortung von Fragen des Angeklagten oder seines Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Konfrontative Befragung, oder: Wenn der Mitangeklagte schweigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. Senats bzgl. Rechts auf konfrontative Befragung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    MRK Art. 6 Abs. 3
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. Senats bzgl. Rechts auf konfrontative Befragung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 224
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 23.03.2017 - 5 StR 495/16
    Denn es ist der Justiz nicht zuzurechnen, dass der Mitangeklagte Fragen des Revisionsführers nicht beantwortet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08, NStZ 2009, 581; LR-StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 83e mwN).
  • OLG München, 11.07.2018 - 6 St 3/12

    Zschäpe im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

    Das Verhalten des Angeklagten Gerlach entspricht lediglich seinem Aussageverweigerungsrecht und ist der Justiz nicht zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017-5 StR 495/16, juris).
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